Februar 2023 – FFP2-Maskenpflicht bleibt bis auf Weiteres bestehen
Liebe Patientinnen und Patienten,
auch wenn die Corona-Maßnahmen im öffentlichen Raum weitestgehend zurückgenommen wurden, besteht für Arzt- und Zahnarztpraxen weiterhin eine Maskenpflicht. Wir möchten Sie daher bitten, bis auf Weiteres eine FFP2-Maske bei uns zu tragen. Sie schützen damit sich selbst, unser Team und andere Patienten – und zwar nicht nur vor Coronaviren. Sobald Sie in eines der Behandlungszimmer gebracht wurden, dürfen Sie die Maske gerne abnehmen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Kooperation.
Ihr Praxisteam